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   LG Limburg, 24.10.1990 - 7 S 104/90   

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LG Limburg, 24.10.1990 - 7 S 104/90 (https://dejure.org/1990,9302)
LG Limburg, Entscheidung vom 24.10.1990 - 7 S 104/90 (https://dejure.org/1990,9302)
LG Limburg, Entscheidung vom 24. Oktober 1990 - 7 S 104/90 (https://dejure.org/1990,9302)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 138
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 15.07.2013 - 3 UF 102/12

    Entscheidung des Gerichts bei einseitiger Erledigungserklärung im

    Schließt sich der Antragsgegner einer im Unterhaltsfestsetzungs- bzw. -abänderungs-verfahren erklärten Erledigungserklärung des Antragstellers - wie hier - nicht an, hat das Gericht - notfalls durch Beweisaufnahme (OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 138) - zu prüfen, ob das Antragsbegehren bei Rechtshängigkeit zulässig und begründet gewesen ist, sich jedoch anschließend erledigt hat, d.h. der Eintritt eines tatsächlichen Ereignis den Verfahrensgegenstand ohne Mitwirkung des Antragstellers hat entfallen lassen, wodurch erst das Begehren unzulässig oder unbegründet geworden ist (BGHZ 83, 13; 91, 127; 106, 366 ff; NJW 1992, 2236 m.w.N.; NJW 1999, 2516; Verfahrenshandbuch Familiensachen/Schael, 2. A., § 1 Rz. 293 f m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 28.08.1996 - 17 W 22/96

    Keine einstweilige Verfügung zugunsten eines Mieters bei Doppelvermietung

    nach § 283 BGB vorgehen kann (H.M., z. B. BGH NJW 1971, 2064, 2065; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 138).
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